Heute möchte Ich mich mal dem Thema Austritt aus dem Beamtenverhältnis widmen…
Es gab so einige Momente, in denen Ich echt angepisst und ratlos war was die Konsequenzen des Austritts betrifft. Die drei großen Themen sind hier Pension/Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosengeld. Eine klassische Recherche über Dr. Google im Vorfeld fiel äußerst mager aus, der freiwillige Austritt aus dem Beamtentum ist offensichtlich eine Sache, die so in Deutschland nicht wirklich vorgesehen ist und nur von lebensmüden und durchgeknallten Individuen in Betracht gezogen wird.
Generell schimpft sich das offizielle Prozedere „Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“, die klassische Kündigung gibt es hier nicht. Hier und da liest man etwas von einer Frist von 3Monaten, die dabei einzuhalten ist. Dem ist nicht ganz so, ein frühzeitiger Austritt ist ebenfalls möglich, allerdings kann die (in meinem Fall) Stadt diese 3Monate für sich beanspruchen um zu disponieren und gegebenenfalls nachzubesetzen.
Was die Pension angeht, als Feuerwehrmann wäre Ich mit 60 in Pension gegangen. Bei 40 geleisteten Dienstjahren (auf die Ich durch Eintritt mit erst 28Jahren glaube Ich allerdings nicht ganz gekommen wäre) entspräche das einer Pension von 71,75% meiner ruhegehaltsfähigen Bezüge.
Da Ich vor meiner Zeit als Beamter durch Nebenjobs, Zivi und Ausbildungen schon mehr als 5Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) eingezahlt hatte, kam eine Auszahlung der bisherigen Beiträge zum Zeitpunkt der Verbeamtung nicht mehr in Frage. Der Anspruch bis dahin blieb folglich bestehen und wird mit 67 ‚zusätzlich‘ fällig.
Durch den Austritt wird nun mein Pensionsanspruch in die GRV überführt, das heißt Ich werde in der Rentenversicherung nachversichert, NICHT aber in der Zusatzversorgung. Zudem wird meines Kenntnisstandes nach nur der Arbeitgeberanteil berücksichtigt, was zusammen im Endeffekt einen Verlust von bis zu 50% ausmacht 🙁
Eine private Altersvorsorge ist folglich an dieser Stelle jedem zumindest wärmstens ans Herz zu legen!
Kommen wir zur Krankenversicherung. Bisher bin Ich als Kommunalbeamter zu 50% über die Beihilfe und zu 50% bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) meiner Wahl versichert, in meinem Fall ist das die HUK.
Ein Wechsel zurück in die Gesetzliche ist nicht ganz so einfach wie Ich mir das ursprünglich vorgestellt habe. Man braucht quasi ein „Ticket“ dafür, eine Pflichtversicherungsbescheinigung. Eine Möglichkeit ist hierbei der Gang über das Amt, dazu aber später mehr. Auch der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis ist in einem gewissen Verdienstrahmen geeignet um den Wechsel zu rechtfertigen. Sollte man mit dem Gedanken spielen innerhalb der nächsten 2Jahre erneut in ein Beamtenverhältnis einzutreten oder sich selbstständig zu machen besteht natürlich auch die Möglichkeit, in seinem bisherigen privaten Tarif zu bleiben – man zahlt dann natürlich die 100% – oder eine Anwartschaft zu einem kleinen monatlichen Beitrag aufrecht zu erhalten. Diese ermöglicht einem je nach Versicherung, ohne erneute Gesundheitsprüfung und zu gleichen Konditionen in seinen alten Vertrag zurückzukehren.
Zum letzten Punkt, Arbeitslosigkeit und -geld, lässt sich zusammenfassend und schmerzlos folgendes sagen: Ich habe knappe 10Jahre nicht in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt, folglich steht mir auch kein Arbeitslosengeld zu. Hier führt der Weg also direkt über das Sozialamt zu Hartz IV. Gehen Sie hierbei nicht über LOS und ziehen Sie keine 4000€ ein…
FAZIT
Ich persönlich habe das Ganze jetzt wie folgt für mich beschlossen: was die Einbußen bei der Rente angeht, so what…an einem gewissen Punkt der Recherchen habe Ich schlichtweg beschlossen, dass manche, grundlegende Entscheidunge im Leben einfach nicht aus Geldgründen getroffen werden sollten und so sei es…dann halt mit Einschnitten. Wenn Ich mehr Informationen zu meinen enstehenden Ansprüchen bekomme, werde Ich weiter berichten.
Krankenversichert werde Ich zunächst bei der HUK bleiben, allerdings wechsel ich von meinem bisherigen „Alles-Drin-Tarif“ in einen Basic-Tarif, der im Grunde dem gesetzlichen Pendant zur PKV entspricht. Heilpraktiker, Zähne und stationäre Geschichten sind hier vor Allem betroffen was den Leistungsumfang angeht.
Tja, und den Gang über ein Amt werde Ich mir zunächst schenken. Zu Holen ist eh Nichts, deswegen werde Ich mir zumindest die ersten Monate die Bürokratie an der Stelle ersparen.
Schön geschriebener Blog, hab jetzt alles gelesen… interessant!!! Schreibst sehr schön… mach weiter damit!
Weiter alles gute und genieß die Zeit unterwegs….
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